Wohnen & Recht
Heimfördertopf
- Ausgegeben 2024/25
- 4.584 €
- Geplant 2024/25
- 5.000 €
- zum Vorjahr
- +29 %
Fördertopf für Projekte von Heimvertretungen in Studierendenwohnheimen.
Visualisierung powered byMit dem Heimfördertopf unterstützt die ÖH-Bundesvertretung Projekte von Heimvertretungen, also den gewählten Vertretungen der Bewohner*innen von Studierendenwohnheimen. Gefördert werden kulturelle, sportliche und gemeinschaftliche Aktivitäten und Anschaffungen, zum Beispiel Feste, Sportgeräte, Kochkurse, Ausflüge oder die Einrichtung eines Musikraums. Pro Antrag gibt es höchstens 600 Euro, insgesamt stehen 5.000 Euro pro Studienjahr zur Verfügung, die möglichst auf mehrere Heime verteilt werden. Über Anträge entscheidet ein Gremium aus Vertreter*innen von Vorsitz, Wirtschaftsreferat und Sozialreferat; abgerechnet wird gegen Originalrechnungen.
Den Topf gibt es mindestens seit 2016/17 mit einem gleichbleibenden Rahmen von 5.000 Euro, der lange nur zum Teil ausgeschöpft wurde, weil wenige förderbare Projekte eingereicht wurden. Seit 2023/24 wirbt das Sozialreferat im Rahmen der „Wohnoffensive“ mit Ständen vor Studierendenwohnheimen für Heimvertretungen und für den Fördertopf, worauf mehr Anträge eingingen. Parallel wurde begonnen, Bewerbung und Abwicklung der Anträge zu verbessern; die Richtlinien wurden zuletzt im Dezember 2025 überarbeitet.
Budget über die Jahre
Geplant (Soll) und ausgegeben (Ist) laut Soll-Ist-Vergleich der Jahresabschlüsse. Zum Vergleich lassen sich andere Projekte, Bereiche oder Posten dazunehmen.
Fehlende Werte bedeuten, dass es den Posten in diesem Jahr nicht gab oder er nicht aufgeschlüsselt wurde.
Soll und Ist je Jahr
Wie die Zeile im Soll-Ist-Vergleich hieß, was geplant und was tatsächlich ausgegeben wurde. 2024/25 waren das 0,1 % aller Ausgaben der Bundesvertretung.
| Wirtschaftsjahr | Budgetzeile | Soll | Ist | Abweichung |
|---|---|---|---|---|
| 2024/25 | Aufwand Heimfördertopf | 5.000 € | 4.584 € | −416 € |
| 2023/24 | Aufwand Heimfördertopf | 5.000 € | 3.564 € | −1.436 € |
| 2022/23 | Aufwand Heimfördertopf | 5.000 € | 1.200 € | −3.800 € |
| 2021/22 | Aufwand Heimfördertopf | 5.000 € | 1.200 € | −3.800 € |
| 2020/21 | Heimfördertopf | 5.000 € | 2.844 € | −2.156 € |
| 2019/20 | Heimfördertopf (Kostenstelle 311) | 5.000 € | 0 € | −5.000 € |
| 2018/19 | Aufwand Heimfördertopf | 5.000 € | 665 € | −4.335 € |
| 2017/18 | Soll: JVA 2017/18, 2. Änderung | 5.000 € | – | – |
| 2016/17 | Aufwand Heimfördertopf | 5.000 € | 1.685 € | −3.315 € |
Der Jahresabschluss 2017/18 enthält keinen Soll-Ist-Vergleich, 2019/20 und 2020/21 gibt es nur eine Übersicht je Kostenstelle. Für diese Jahre stammt das Soll aus der letzten Fassung des Jahresvoranschlags und das Ist, wo möglich, aus dem Aufwandskonto der Gewinn- und Verlustrechnung, das sich in den anderen Jahren mit dem Soll-Ist-Vergleich deckt. Wo das nicht eindeutig geht, fehlt das Ist.
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