Geld in Notlagen
HPV-Fördertopf
- Ausgegeben 2024/25
- 134.724 €
- Geplant 2024/25
- 140.000 €
- zum Vorjahr
- +112 %
Teilweise Rückerstattung selbst bezahlter HPV-Impfungen für Studierende.
Visualisierung powered byÜber den HPV-Fördertopf konnten sich Studierende einen Teil der Kosten für eine selbst bezahlte Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) zurückerstatten lassen. Gedacht war er für jene, die zum Zeitpunkt ihrer Impfung zu alt für das kostenlose öffentliche Impfprogramm waren und die mehrteilige Impfung daher selbst finanziert hatten. Anträge wurden von einer eigenen Sachbearbeiterin geprüft und in einem Fördergremium beschlossen, das im Mai 2024 erstmals tagte.
Der Topf wurde im März 2024 im Zuge einer HPV-Impfaktion der ÖH an mehreren Hochschulstandorten vorgestellt und ab April 2024 umgesetzt. Hintergrund war die Kampagne der ÖH gemeinsam mit dem Verein „HPV-Impfung jetzt“, die eine Ausweitung der Gratis-Impfung forderte; 2024 wurde die Altersgrenze dafür befristet auf 30 Jahre angehoben. Wegen der hohen Nachfrage wurde der Topf von 100.000 auf 200.000 Euro aufgestockt und der Kreis der Berechtigten erweitert. Laut ÖH war das Budget im Wintersemester 2024/25 ausgeschöpft.
Budget über die Jahre
Geplant (Soll) und ausgegeben (Ist) laut Soll-Ist-Vergleich der Jahresabschlüsse. Zum Vergleich lassen sich andere Projekte, Bereiche oder Posten dazunehmen.
Fehlende Werte bedeuten, dass es den Posten in diesem Jahr nicht gab oder er nicht aufgeschlüsselt wurde.
Soll und Ist je Jahr
Wie die Zeile im Soll-Ist-Vergleich hieß, was geplant und was tatsächlich ausgegeben wurde. 2024/25 waren das 2,8 % aller Ausgaben der Bundesvertretung.
| Wirtschaftsjahr | Budgetzeile | Soll | Ist | Abweichung |
|---|---|---|---|---|
| 2024/25 | HPV-Fördertopf | 140.000 € | 134.724 € | −5.276 € |
| 2023/24 | HPV-Fördertopf | 30.000 € | 63.541 € | +33.541 € |
Der Jahresabschluss 2017/18 enthält keinen Soll-Ist-Vergleich, 2019/20 und 2020/21 gibt es nur eine Übersicht je Kostenstelle. Für diese Jahre stammt das Soll aus der letzten Fassung des Jahresvoranschlags und das Ist, wo möglich, aus dem Aufwandskonto der Gewinn- und Verlustrechnung, das sich in den anderen Jahren mit dem Soll-Ist-Vergleich deckt. Wo das nicht eindeutig geht, fehlt das Ist.
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