Wohnen & Recht
Wohnrechts- und Schuldenberatung
- Ausgegeben 2024/25
- 47.760 €
- Geplant 2024/25
- 48.000 €
- zum Vorjahr
- 0 %
Hilfe bei Mietverträgen, Kaution und Schulden.
Visualisierung powered byDie Wohnrechtsberatung der ÖH-Bundesvertretung hilft Studierenden kostenlos bei Fragen zu Mietvertrag, Kaution, Betriebskosten, Wohngemeinschaften, Studierendenwohnheimen und Kündigung. Beraten wird per E-Mail, telefonisch, per Videocall und nach Terminvereinbarung persönlich im Kooperationsbüro der Mieter*innen-Initiative in Wien. Die Berater*innen informieren, prüfen etwa Betriebskostenabrechnungen und intervenieren bei Bedarf; Fälle mit übergeordneter Bedeutung können an Anwält*innen übergeben werden. Allein von Juli 2024 bis Mai 2025 gab es rund 1.900 Beratungskontakte, die meisten per E-Mail.
Die Beratung wird seit vielen Jahren in Zusammenarbeit mit der Mieter*innen-Initiative angeboten, finanziert wird sie aus dem Budget der Bundesvertretung. Wegen der stark gestiegenen Nachfrage in Folge von Teuerung und hohen Mieten wurden die Beratungszeiten 2023/24 von sieben auf elf Stunden pro Woche ausgeweitet und das Team vergrößert, wodurch sich auch die Kosten etwa verdoppelten. Häufige Themen sind gestiegene Mieten und Betriebskosten, die Rückzahlung von Kautionen und Probleme mit privaten Heimbetreiber*innen.
Budget über die Jahre
Geplant (Soll) und ausgegeben (Ist) laut Soll-Ist-Vergleich der Jahresabschlüsse. Zum Vergleich lassen sich andere Projekte, Bereiche oder Posten dazunehmen.
Fehlende Werte bedeuten, dass es den Posten in diesem Jahr nicht gab oder er nicht aufgeschlüsselt wurde.
Soll und Ist je Jahr
Wie die Zeile im Soll-Ist-Vergleich hieß, was geplant und was tatsächlich ausgegeben wurde. 2024/25 waren das 1,0 % aller Ausgaben der Bundesvertretung.
| Wirtschaftsjahr | Budgetzeile | Soll | Ist | Abweichung |
|---|---|---|---|---|
| 2024/25 | Beratung zu Wohnrecht und Schulden | 48.000 € | 47.760 € | −240 € |
| 2023/24 | Beratung zu Wohnrecht und Schulden | 48.000 € | 47.760 € | −240 € |
| 2022/23 | Beratung zu Wohnrecht und Schulden | 26.000 € | 26.480 € | +480 € |
| 2021/22 | Beratung zu Wohnrecht und Schulden | 26.000 € | 29.638 € | +3.638 € |
| 2020/21 | Soll: JVA 2020/21, 2. Änderung · Ist: GuV-Konto 74200 | 26.000 € | 27.410 € | +1.410 € |
| 2019/20 | Soll: JVA 2019/20, 1. Änderung · Ist: GuV-Konto 74200 | 25.200 € | 24.460 € | −740 € |
| 2018/19 | Beratung zu Wohnrecht und Schulden | 25.200 € | 26.900 € | +1.700 € |
| 2017/18 | Soll: JVA 2017/18, 2. Änderung · Ist: GuV-Konto 74200 | 24.000 € | 24.000 € | 0 € |
| 2016/17 | Beratung zu Wohnrecht und Schulden | 24.000 € | 24.000 € | 0 € |
Der Jahresabschluss 2017/18 enthält keinen Soll-Ist-Vergleich, 2019/20 und 2020/21 gibt es nur eine Übersicht je Kostenstelle. Für diese Jahre stammt das Soll aus der letzten Fassung des Jahresvoranschlags und das Ist, wo möglich, aus dem Aufwandskonto der Gewinn- und Verlustrechnung, das sich in den anderen Jahren mit dem Soll-Ist-Vergleich deckt. Wo das nicht eindeutig geht, fehlt das Ist.
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