Wohnen & Recht
Rechtsvertretung für Studierende
- Ausgegeben 2024/25
- 42.817 €
- Geplant 2024/25
- 45.000 €
- zum Vorjahr
- −2 %
Anwaltliche Beratung und Prozesskosten für Studierende in Fällen mit Bedeutung über den Einzelfall hinaus.
Visualisierung powered byDieser Posten deckt Kosten für anwaltliche Beratung und Prozesskosten ab. Studierende werden zunächst von den Jurist*innen der ÖH-Sozialberatung beraten, etwa zu Studien- und Familienbeihilfe, Versicherung oder Unterhalt; sie informieren über Rechtsmittel und Verfahrensabläufe und helfen in Einzelfällen beim Verfassen von Rechtsmitteln. Hat ein Fall eine Bedeutung, die über den Einzelfall hinausgeht, kann in Absprache zwischen Jurist*innen und ÖH-Vorsitz ein Verfahren an Anwält*innen übergeben werden, wobei die ÖH die Kosten übernimmt.
Der Posten ist seit Langem fester Bestandteil des Budgets und hieß früher „Rechtsfreundliche Beratung/Vertretung“, später „Allgemeine Rechtsberatung und Prozesskosten“. Die tatsächlichen Ausgaben schwanken mit der Zahl und Dauer der geführten Verfahren; 2021/22 etwa wurden weniger Prozesse geführt und weniger Rechtsberatung benötigt als geplant. Seit 2023/24 ist der Planwert niedriger angesetzt. Klagen, mit denen gezielt grundsätzliche Rechtsfragen gegenüber Hochschulen geklärt werden sollen, laufen über den eigenen Posten „Strategische Prozessführung gegen Hochschulen“, Mietrechtsverfahren über „Unterstützung Wohnrechtsprozesse“.
Budget über die Jahre
Geplant (Soll) und ausgegeben (Ist) laut Soll-Ist-Vergleich der Jahresabschlüsse. Zum Vergleich lassen sich andere Projekte, Bereiche oder Posten dazunehmen.
Fehlende Werte bedeuten, dass es den Posten in diesem Jahr nicht gab oder er nicht aufgeschlüsselt wurde.
Soll und Ist je Jahr
Wie die Zeile im Soll-Ist-Vergleich hieß, was geplant und was tatsächlich ausgegeben wurde. 2024/25 waren das 0,9 % aller Ausgaben der Bundesvertretung.
| Wirtschaftsjahr | Budgetzeile | Soll | Ist | Abweichung |
|---|---|---|---|---|
| 2024/25 | Allgemeine Rechtsberatung und Prozesskosten | 45.000 € | 42.817 € | −2.183 € |
| 2023/24 | Allgemeine Rechtsberatung und Prozesskosten | 45.000 € | 43.813 € | −1.187 € |
| 2022/23 | Allgemeine Rechtsberatung und Prozesskosten | 70.000 € | 55.997 € | −14.003 € |
| 2021/22 | Rechtsberatung / Prozesskosten | 70.000 € | 36.116 € | −33.884 € |
| 2020/21 | Soll: JVA 2020/21, 2. Änderung | 70.000 € | – | – |
| 2019/20 | Soll: JVA 2019/20, 1. Änderung | 70.000 € | – | – |
| 2018/19 | Rechtsfreundliche Beratung/ Vertretung | 75.000 € | 100.073 € | +25.073 € |
| 2017/18 | Soll: JVA 2017/18, 2. Änderung · Ist: GuV-Konto 77800 | 68.000 € | 52.770 € | −15.230 € |
| 2016/17 | Rechtsfreundliche Beratung/ Vertretung | 68.000 € | 74.021 € | +6.021 € |
Der Jahresabschluss 2017/18 enthält keinen Soll-Ist-Vergleich, 2019/20 und 2020/21 gibt es nur eine Übersicht je Kostenstelle. Für diese Jahre stammt das Soll aus der letzten Fassung des Jahresvoranschlags und das Ist, wo möglich, aus dem Aufwandskonto der Gewinn- und Verlustrechnung, das sich in den anderen Jahren mit dem Soll-Ist-Vergleich deckt. Wo das nicht eindeutig geht, fehlt das Ist.
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