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Geld in Notlagen

Sonderunterstützung

Ausgegeben 2024/25
50.000 €
Geplant 2024/25
50.000 €
zum Vorjahr
−2 %

Eigener Posten im Bereich des Sozialfonds.

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Die Sonderunterstützung ist ein eigener Budgetposten im Bereich des ÖH-Sozialfonds. In der Buchhaltung wird sie als „Sozialfond Sonderunterstützung“ direkt neben den regulären Sozialfonds-Auszahlungen geführt. Sie ergänzt damit die jährliche Unterstützung aus dem Sozialfonds, über deren Vergabe ein Vergabegremium nach den Richtlinien der Bundesvertretung entscheidet.

Der Posten ist in allen Jahresvoranschlägen seit mindestens 2016/17 enthalten. Bis 2020/21 war er mit 20.000 Euro budgetiert und wurde meist nicht vollständig ausgeschöpft. Ab 2021/22 wurde er schrittweise erhöht und in den folgenden Jahren jeweils weitgehend oder ganz ausgeschöpft – in einer Zeit, in der die ÖH wegen Teuerung, Pandemiefolgen und Krieg in der Ukraine von einem gestiegenen Unterstützungsbedarf berichtete.

Budget über die Jahre

Geplant (Soll) und ausgegeben (Ist) laut Soll-Ist-Vergleich der Jahresabschlüsse. Zum Vergleich lassen sich andere Projekte, Bereiche oder Posten dazunehmen.

    Soll und Ist je Jahr

    Wie die Zeile im Soll-Ist-Vergleich hieß, was geplant und was tatsächlich ausgegeben wurde. 2024/25 waren das 1,0 % aller Ausgaben der Bundesvertretung.

    WirtschaftsjahrBudgetzeileSollIstAbweichung
    2024/25 Aufwand Sonderunterstützung 50.000 € 50.000 € 0 €
    2023/24 Aufwand Sonderunterstützung 50.000 € 51.200 € +1.200 €
    2022/23 Aufwand Sonderunterstützung 75.000 € 75.000 € 0 €
    2021/22 Aufwand Sonderunterstützung 30.000 € 30.000 € 0 €
    2020/21 Soll: JVA 2020/21, 2. Änderung · Ist: GuV-Konto 79100 20.000 € 15.700 € −4.300 €
    2019/20 Soll: JVA 2019/20, 1. Änderung · Ist: GuV-Konto 79100 20.000 € 3.450 € −16.550 €
    2018/19 Aufwand Sonderunterstützung 20.000 € 13.900 € −6.100 €
    2017/18 Soll: JVA 2017/18, 2. Änderung · Ist: GuV-Konto 79100 20.000 € 12.250 € −7.750 €
    2016/17 Aufwand Sonderunterstützung 20.000 € 18.070 € −1.930 €

    Der Jahresabschluss 2017/18 enthält keinen Soll-Ist-Vergleich, 2019/20 und 2020/21 gibt es nur eine Übersicht je Kostenstelle. Für diese Jahre stammt das Soll aus der letzten Fassung des Jahresvoranschlags und das Ist, wo möglich, aus dem Aufwandskonto der Gewinn- und Verlustrechnung, das sich in den anderen Jahren mit dem Soll-Ist-Vergleich deckt. Wo das nicht eindeutig geht, fehlt das Ist.