Wohnen & Recht
Wohnrechtsprozesse
- Ausgegeben 2024/25
- 1.903 €
- Geplant 2024/25
- 8.000 €
Übernahme von Prozesskosten für Studierende in mietrechtlichen Verfahren gegen Vermieter*innen.
Visualisierung powered byDieser Fördertopf soll Studierenden helfen, mietrechtliche Ansprüche auch vor Gericht durchzusetzen. Die ÖH übernimmt dabei das Prozesskostenrisiko für ausgewählte Verfahren gegen Vermieter*innen. Die Wohnrechtsberatung kann Fälle mit übergeordneter Bedeutung an Anwält*innen übergeben, um sie vor Gericht zu bringen; 2022/23 wurden so etwa fünf Fälle anwaltlich betreut.
Der Posten ist seit mindestens 2016/17 im Budget. In den Jahresabschlüssen wurde dafür eine Rückstellung gebildet, um das Risiko aus übernommenen Prozesskosten für Studierende abzudecken, die sich auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs zum Mietrecht berufen. Die Ausgaben schwanken stark mit der Zahl der Verfahren: In manchen Jahren wurde gar nichts ausgegeben, und wenn zurückgestellte Beträge nicht benötigt wurden, ergibt sich sogar ein negativer Wert. Viele Studierende schrecken laut Wohnrechtsberatung vor einem Rechtsstreit zurück, gerade bei Kautionsrückforderungen.
Budget über die Jahre
Geplant (Soll) und ausgegeben (Ist) laut Soll-Ist-Vergleich der Jahresabschlüsse. Zum Vergleich lassen sich andere Projekte, Bereiche oder Posten dazunehmen.
Fehlende Werte bedeuten, dass es den Posten in diesem Jahr nicht gab oder er nicht aufgeschlüsselt wurde.
Soll und Ist je Jahr
Wie die Zeile im Soll-Ist-Vergleich hieß, was geplant und was tatsächlich ausgegeben wurde. 2024/25 waren das 0,0 % aller Ausgaben der Bundesvertretung.
| Wirtschaftsjahr | Budgetzeile | Soll | Ist | Abweichung |
|---|---|---|---|---|
| 2024/25 | Unterstützung Wohnrechtsprozesse | 8.000 € | 1.903 € | −6.097 € |
| 2023/24 | Unterstützung Wohnrechtsprozesse | 8.000 € | 0 € | −8.000 € |
| 2022/23 | Unterstützung Wohnrechtsprozesse | 8.000 € | −1.440 € | −9.440 € |
| 2021/22 | Unterstützung Wohnrechtsprozesse | 8.000 € | 0 € | −8.000 € |
| 2020/21 | Soll: JVA 2020/21, 2. Änderung · Ist: GuV-Konto 77810 | 8.000 € | −295 € | −8.295 € |
| 2019/20 | Soll: JVA 2019/20, 1. Änderung · Ist: GuV-Konto 77810 | 8.000 € | 0 € | −8.000 € |
| 2018/19 | Unterstützung Wohnrechtsprozesse | 3.000 € | 1.883 € | −1.117 € |
| 2017/18 | Soll: JVA 2017/18, 2. Änderung · Ist: GuV-Konto 77810 | 5.000 € | 2.429 € | −2.571 € |
| 2016/17 | Unterstützung Wohnrechtsprozesse | 10.000 € | 1.651 € | −8.349 € |
Der Jahresabschluss 2017/18 enthält keinen Soll-Ist-Vergleich, 2019/20 und 2020/21 gibt es nur eine Übersicht je Kostenstelle. Für diese Jahre stammt das Soll aus der letzten Fassung des Jahresvoranschlags und das Ist, wo möglich, aus dem Aufwandskonto der Gewinn- und Verlustrechnung, das sich in den anderen Jahren mit dem Soll-Ist-Vergleich deckt. Wo das nicht eindeutig geht, fehlt das Ist.
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