Geld in Notlagen
Sozialfonds
- Ausgegeben 2024/25
- 410.700 €
- Geplant 2024/25
- 405.000 €
- zum Vorjahr
- +1 %
Finanzielle Unterstützung für Studierende in sozialen Notlagen.
Visualisierung powered byDer Sozialfonds unterstützt Studierende, die sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, mit einer einmaligen Zahlung; ein Antrag ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich. Voraussetzungen sind laut Richtlinien der Bundesvertretung unter anderem soziale Bedürftigkeit, ein Mindeststudienerfolg und dass keine oder keine volle Studienbeihilfe bezogen wird. Mitarbeiter*innen bearbeiten die Anträge, ein regelmäßig tagendes Vergabegremium entscheidet. Teil des Sozialfonds ist auch ein Psychotherapiefonds, aus dem Kosten einer Psychotherapie unterstützt werden können.
Finanziert wird der Fonds zu je einem Drittel von der ÖH-Bundesvertretung, dem Wissenschaftsministerium und der Hochschulvertretung jener Hochschule, an der die Antragsteller*innen studieren; dafür schließt die Bundesvertretung Verträge mit den Hochschulvertretungen. Wegen der Teuerung und steigender Antragszahlen wurde der Fonds 2022 deutlich aufgestockt, die Richtlinien wurden im Dezember 2022 überarbeitet. Zuletzt wurden jährlich rund 800 bis 900 Anträge gestellt; seit Juli 2026 erfolgt die Antragstellung über ein digitales Tool.
Budget über die Jahre
Geplant (Soll) und ausgegeben (Ist) laut Soll-Ist-Vergleich der Jahresabschlüsse. Zum Vergleich lassen sich andere Projekte, Bereiche oder Posten dazunehmen.
Fehlende Werte bedeuten, dass es den Posten in diesem Jahr nicht gab oder er nicht aufgeschlüsselt wurde.
Soll und Ist je Jahr
Wie die Zeile im Soll-Ist-Vergleich hieß, was geplant und was tatsächlich ausgegeben wurde. 2024/25 waren das 8,4 % aller Ausgaben der Bundesvertretung.
| Wirtschaftsjahr | Budgetzeile | Soll | Ist | Abweichung |
|---|---|---|---|---|
| 2024/25 | Aufwand Sozialfonds | 405.000 € | 410.700 € | +5.700 € |
| 2023/24 | Aufwand Sozialfonds | 405.000 € | 405.000 € | 0 € |
| 2022/23 | Aufwand Sozialfonds | 405.000 € | 361.710 € | −43.290 € |
| 2021/22 | Aufwand Sozialfonds | 255.000 € | 255.000 € | 0 € |
| 2020/21 | Soll: JVA 2020/21, 2. Änderung · Ist: GuV-Konto 79000 | 300.000 € | 251.330 € | −48.670 € |
| 2019/20 | Soll: JVA 2019/20, 1. Änderung · Ist: GuV-Konto 79000 | 300.000 € | 207.850 € | −92.150 € |
| 2018/19 | Aufwand Sozialfonds | 300.000 € | 173.450 € | −126.550 € |
| 2017/18 | Soll: JVA 2017/18, 2. Änderung · Ist: GuV-Konto 79000 | 255.000 € | 207.740 € | −47.260 € |
| 2016/17 | Aufwand Sozialfonds | 255.000 € | 200.870 € | −54.130 € |
Der Jahresabschluss 2017/18 enthält keinen Soll-Ist-Vergleich, 2019/20 und 2020/21 gibt es nur eine Übersicht je Kostenstelle. Für diese Jahre stammt das Soll aus der letzten Fassung des Jahresvoranschlags und das Ist, wo möglich, aus dem Aufwandskonto der Gewinn- und Verlustrechnung, das sich in den anderen Jahren mit dem Soll-Ist-Vergleich deckt. Wo das nicht eindeutig geht, fehlt das Ist.
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